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Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK-Bau NRW) ist die berufsständische Selbstverwaltung und Interessenvertretung der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure in Nordrhein-Westfalen.
(Quelle www.ikbaunrw.de)
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1. Die gesetzlichen Aufgaben der Ingenieurkammer-Bau NRW
● Wahrung und Förderung der beruflichen Belange aller Kammermitglieder und des Ansehens des Berufsstandes der Ingenieure ● Gewährleistung des Verbraucherschutzes durch den Schutz der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" (freiberuflich tätige Ingenieure mit Berufserfahrung, die ihren Beruf eigenverantwortlich und unabhängig von den Interessen Dritter ausüben) ● Überwachung der Erfüllung beruflicher Pflichten zur Wahrung der Qualität von Ingenieurleistungen ● außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch Schiedsstelle und Schlichtungsausschuss ● Beratung und Unterstützung von Behörden und Gerichten durch Gutachten und Stellungnahmen ● soziale Sicherheit für Mitglieder durch berufsständisch organisierte Altersversorgung im Versorgungswerk ● Beratung und Überwachung bei Ausschreibungen von Planungswettbewerben
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2. Weitere gesetzliche Aufgaben der Ingenieurkammer-Bau NRW zur beruflichen Weiterqualifizierung
● Ernennung von staatlich anerkannten Sachverständigen ● öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen ● Bescheinigung des Bauvorlagerechts ● Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren
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3. Sonstige Aufgaben der Ingenieurkammer-Bau NRW
● Beratung der Mitglieder in Fragen der Berufsausübung ● Bereitstellung von Informationen über aktuelle berufsbezogene Themen (Deutsches Ingenieurblatt) ● Unterstützung bei Existenzgründungen ● Vorschläge und Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen ● Darstellung des Berufsbildes des Ingenieurs im Bauwesen und Wahrung berufspolitischer Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft ● Führung der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure
(Quelle www.ikbaunrw.de)
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